Kirchenaustritt (Erklärung)

Leistungsbeschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Langen
Sieverner Straße 10
27607 Geestland
Montag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.

Kontakte:


Herr Volker Blank
Tel.: 04743 937-2342
Fax: 04743 937-2349
Frau Jacqueline Voß
Tel.: 04743 937-2341
Fax: 04743 937-2349