Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

niedersachsen

Die Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung und die Förderung der dörflichen Gemeinschaft durch Kleinstunternehmen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität von Dörfern. Gleichzeitig soll dem demographischen Wandel entgegen gewirkt und Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen geschaffen werden. Mit der Überarbeitung der sogenannten ZILE-Richtlinie wurden erstmals Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung im ländlichen Raum durch Kleinstunternehmen der Grundversorgung in die Förderung aufgenommen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für investive Maßnahmen gewährt. Gerne berät Sie die Wirtschaftsförderung der Stadt Geestland zu diesem Förderprogramm.

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg - Geschäftsstelle Bremerhaven
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven