Ich will stiften

Stiften kann jeder. Privatpersonen und Unternehmen können Stifter werden.

Ob mit 10, 20, 50, 100 oder 1.000 Euro oder mehr - es gibt keine Mindestsummen und keine Höchstgrenzen. Jeder Betrag hilft!

Wichtig zu wissen:

Das gestiftete Kapital bleibt dauerhaft erhalten. Nur Erträge und Spenden werden für die gemäß der Satzung entsprechenden Zwecke verwendet. Das Gründungskapitel der Stiftung Geestland beträgt 50.000,00 Euro.

Wie kann ich stiften?

Ein von Ihnen gewählter Betrag wird mit dem Vermerk Zustiftung auf eines unserer Konten überwiesen. Die Summe wird dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt unberührt, was zur Folge hat, dass die Erträge aus dem Stiftungskapital stetig wachsen.

Wenn Sie zugestiftet haben, erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, die Sie zur Vorlage beim Finanzamt verwenden können. Wichtig ist, dass Sie Ihren Namen und ihre Anschrift bei der Überweisung angeben.

Können auch Erbschaften in die Stiftung eingebracht werden?

Auch Erbschaften können durch Zustiftung in das Vermögen der Stiftung eingebracht werden.
Wir haben leider nur ganz bescheidene Möglichkeiten, unseren Stifterinnen und Stiftern zu danken. Jede Stifterin und jeder Stifter erhält jedoch bei einer Stiftung eine Stiftungsurkunde.

Spendenkonten

Weser-Elbe Sparkasse
IBAN: DE 10 2925 0000 1020 3030 00
BIC: BRLADE21BRS

Volksbank Geeste-Nord eG
IBAN: DE 39 2926 2722 0111 0020 15
BIC: GENODEF1BRV