Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplanung der Stadt Geestland zur Umsetzung der 4. Stufe/Runde der Umgebungslärmrichtlinie
Der Rat der Stadt Geestland hat am 17.06.2024 den Lärmaktionsplan der Stadt Geestland beschlossen.
Nach den §§ 47a - f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) sind zur Umsetzung der 4. Runde der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen aufzustellen. Auf Grund ihrer überregionalen Bedeutung und der Verkehrsmenge gehören die BAB A27 und die L120, zu den im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) vom Land Niedersachsen kartierten Hauptverkehrsstraßen, für die im Bereich der Stadt Geestland ein Lärmaktionsplan aufzustellen ist.
Lärmaktionsplan für die Stadt Geestland zur Umsetzung der 4. Runde der Umgebungslärmrichtlinie vom 17.06.2024Lärmaktionsplan der Stadt Geestland zur Umsetzung der 3. Stufe/Runde der Umgebungslärmrichtlinie
Der Rat der Stadt Geestland hat am 11.10.2021 den Lärmaktionsplan der Stadt Geestland beschlossen.
Nach den §§ 47a - f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) sind zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen aufzustellen. Auf Grund ihrer überregionalen Bedeutung und der Verkehrsmenge gehören die BAB A27, die L118 und die L120, zu den im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) vom Land Niedersachsen kartierten Hauptverkehrsstraßen, für die im Bereich der Stadt Geestland ein Lärmaktionsplan aufzustellen ist.