Information für Auslanddeutsche zur Bundestagswahl

Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und nicht in Deutschland gemeldet sind (Auslandsdeutsche), werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren.

Den Antrag und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde eingehen. Er gilt gleichzeitig als Antrag auf Briefwahlungerlagen.

Neu zur Bundestagswahl 2025 ist, dass der formgebundene Antrag nicht mehr in allen fällen zwingend im Original bei der Behörde vorliegen muss. Personen, die nach Vollendungihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland mit Wohnsitz gemeldet waren oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben, und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, können den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auch per Fax oder als E-Mail-Anhang senden.

Personen, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen den Antrag weiterhin im Original versenden.

Vorübergehend im Ausland?

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können sich die Briefwahlunterlagen ins Ausland schicken lassen. Beachten Sie dabei unsere Informationen zum Briefwahlantrag.

Bin ich wahlberechtigt?

Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie

  1. entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

    oder
     
  2. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Informationen und Anträge für Auslandsdeutsche finden Sie auf den Seiten der Bundeswahlleiterin Externer Link - Neues Fenster

Ansprechpartner:

Stadtwahlleiterin

Frau Heike Arendt-Senkbeil
Tel.: 04743 937-1110
Fax: 04743 937-1149
Stellv. Stadtwahlleiterin

Frau Sibylle Mahlstedt
Tel.: 04743 937-1210
Fax: 04743 937-1239
Frau Mandy Jatho
Tel.: 04743 937-1144
Fax: 04743 937-1149
Frau Leonie Näth
Tel.: 04743 937-1145
Fax: 04743 937-1149
Frau Katja Rowold
Tel.: 04743 937-1142
Fax: 04743 937-1149