Bilanz
Es besteht die Pflicht, das Verhältnis des Vermögens und der Schulden (Bilanz) zum Schluß eines Haushaltsjahres aufzustellen. Zusätzlich ist eine Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen (Gewinn- und Verlustrechnung) erforderlich. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.