Bilanz

Es besteht die Pflicht, das Verhältnis des Vermögens und der Schulden (Bilanz) zum Schluß eines Haushaltsjahres aufzustellen. Zusätzlich ist eine Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen (Gewinn- und Verlustrechnung) erforderlich. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.

Jahresabschluss 2015

Jahresabschluss 2016

Jahresabschluss 2017

Jahresabschluss 2018

Ansprechpartner:

Frau Sibylle Mahlstedt
Tel.: 04743 937-1210
Fax: 04743 937-1239