Einzelbetriebliche Förderung (GRW)

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In besonders strukturschwachen Regionen gibt es ein zusätzliches Förderinstrument des Bundes und Landes zur Stärkung der ansässigen Wirtschaftsbetriebe. Der Landkreis Cuxhaven ist einer von vier Landkreisen des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburgs, der als so genannten „C-Fördergebiet“ besondere Unterstützung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten kann. Im Wesentlichen kann dieses Programm von Unternehmen mit überwiegend überregionalen Absatz und Beherbergungsbetrieben mit mehr als zehn Betten genutzt werden. Da die Höchstförderung erst bei zwei Millionen Euro gedeckelt ist, eignet sich dieses Förderinstrument für die Umsetzung größerer Investitionsvorhaben.

Bewilligungsstelle für Förderanträge aus der GRW ist die NBank in Hannover. Eine Vorberatung kann in der Agentur für Wirtschaftsförderung erfolgen.

NBank
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover