E-Vergabe

Schritt für Schritt zur E-Vergabe

Die E-Vergabe ist eingeführt. Für den Oberschwellenbereich ist sie ab Oktober 2018 verpflichtend.

Seit dem 19.10. 2018 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, EU-Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchführen.

Elektronische Kommunikation wird zur Pflicht! Das heißt, ab diesem Datum dürfen öffentliche Auftraggeber Angebote, Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen im Oberschwellenbereich nur noch in elektronischer Form entgegennehmen.

e-Vergabe

Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen in EU-weiten Vergabeverfahren – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt in elektronischer Form. So müssen etwa auch Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung elektronisch übermittelt werden. Umgekehrt müssen Bieter ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebotsinhalts ebenfalls elektronisch einreichen.

Im Unterschwellenbereich überlässt § 11 VOB/A es dem Auftraggeber, festzulegen, in welcher Form im Vergabeverfahren kommuniziert wird. Die Stadt Geestland legt auch im Unterschwellenbereich die elektronische Kommunikation als Standard fest. Schriftliche Angebotsabgabe wird im VOB Bereich zur Zeit neben der elektronischen Abgabe akzeptiert.

Für Dienstleistungen gilt nach der Unterschwellenvergabeordnung derzeit eine Übergangsfrist in Niedersachsen bis zum 30. Juni 2020. Angebote  von Dienstelsitungen dürfen bis dahin schriftlich eingereicht werden.

Die Stadt Geestland lässt uneingeschränkt die elektronische Angebotsabgabe seit dem 05.04.2018 zu.

E-Vergabe bei der Stadt Geestland ab dem 05.04.2018 möglich!

Die UVgO orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung (VgV) vom April 2016 und übernimmt die Vergabegrundsätze und wesentlichen Verfahrensregeln aus dem Oberschwellenbereich.

Wie bei der VgV 2016 ist auch bei der neuen UVgO die Einführung der E-Vergabe ein zentrales Element. § 7 Abs. 1 der UVgO verpflichtet zur Verwendung von elektronischen Mitteln bei der nationalen Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Künftig müssen Auftraggeber auch für Unterschwellenvergaben ihre Vergabeabsicht im Internet bekannt machen und die Vergabeunterlagen den Unternehmen frei (ohne Registrierung) und direkt abrufbar zur Verfügung stellen.

Vergabestellen und Unternehmen sollen in jedem Stadium des Vergabeverfahrens grundsätzlich elektronisch miteinander kommunizieren. Für den Zugang zu den Vergabeunterlagen darf zwar keine verpflichtende Registrierung verlangt werden, für den elektronischen Informationsaustausch, zum Beispiel die Übermittlung und Beantwortung etwaiger Bieterfragen, die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrages oder Angebotes oder den Empfang von anderen Nachrichten ist eine Registrierung jedoch erforderlich.

Für die Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote gelten nach § 38 UVgO folgende Übergangsfristen:

Bis zum 31. Dezember 2018 kann der Auftraggeber festlegen, in welcher Form die Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen sind.

Ab dem 1. Januar 2019 muss der Auftraggeber elektronische Angebote akzeptieren. Das bedeutet, dass der Auftraggeber zu dieser Zeit auch für die Unterschwellenvergabe über eine elektronische Vergabelösung verfügen muss.

Ab 01.01.2020 bis zum 30.06.2020 gilt für die Einreichung der elektronischen Angebote eine Übergangsregelung. Die Angebote können in der Zeit noch in schriftlicher Form eingereicht werden.

Wie bei der VgV reicht auch nach UVgO für elektronische Teilnahmeanträge und Angebote grundsätzlich die Textform nach § 126 BGB aus.

Die Ausschreibungen der Stadt Geestland finden Sie auf der Vergabeplattform subreport.

Sollten die Firmen noch nicht bei Subreport registriert sein, könne Sie das unter untenstehendem Link nachholen.

Bei beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben, werden Sie von uns eine Aufforderung mit einem Passwort erhalten, um sich die Ausschreibungsunterlagen herunterladen zu können. Diese sind dann weiterhin noch in bekannter Papierform spätestens zum Submissionstermin bei der Stadt Geestland einzureichen. Allerdings möchte Sie bitten, zukünftig Datenträger mit den entsprechenden GAEB Dateien mit dem schriftlichen Angebot einzureichen.

GAEB Datenaustausch

Bei unseren Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis auch in digitaler Form breitgestellt (D 83, P83, X83). Preise und Angaben können Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware eintragen. Anschließend erzeugen Sie eine entsprechende Angebotsdatei D 84, die Sie bitte dem Papierangebot auf einem elektronischen Datenträger beifügen. Sollte es sich um einen wiederbeschreibbaren Datenträger (z. B. USB-Stick) handeln, erhalten Sie diesen selbstverständlich zurück. Er sollte diesbezüglich mit dem Firmennamen gekennzeichnet sein.

Sollten Sie nicht über eine Kalkulationssoftware verfügen, so können Sie diese bei der Firma Heitker kostenlos herunterladen.

Das Programm verarbeitet GAEB-Dateien. Sie können ein Angebot im GAEB-Format einlesen, bearbeiten und im Format GAEB DA84 zwecks Angebotsabgabe schreiben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Firma Heitker lediglich die Software zur Verfügung stellt. Sie ist nicht Ansprechpartner für inhaltliche Problematiken.

Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig! Das Angebot ist zwingend auszuschließen!

Ansprechpartner:

Frau Yvonne Hanschen
Tel.: 04743 937-1155
Fax: 04743 937-1159

Herr Laurin Erdmann
Tel.: 04743 937-1157
Fax: 04743 937-1159