Was wir fördern
Nachstehende Projekte werden gefördert:
- der Jugend- und Altenhilfe
- von Kunst und Kultur
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes
- des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
- des Sports
- des Tierschutzes
- des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
- der Heimatpflege
Die Stiftung ist eine rechtlich unselbständige kommunale Stiftung. Sie wird von der Stadt Geestland nach geltenden Bestimmungen verwaltet und von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
Satzung der Stiftung Geestland
Kontaktformular