Wahlen allgemein
Die Organisation und Durchführung aller allgemeinen politischen Wahlen in der Stadt Geestland liegt in den Händen der Stadtwahlleitung. Hier laufen auch die Fäden von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene zusammen.
Sie wollen der Stadt bei der Durchführung einer Wahl behilflich sein? Dann melden Sie sich als Wahlhelfer!
Grundsätzlich dürfen das Wahlehrenamt alle Bürgerinnen und Bürger, die zur jeweiligen Wahl auch wahlberechtigt sind, übernehmen. Das bedeutet als Mindestvoraussetzungen den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet zu haben und mindestens drei Monate in Niedersachsen bzw. der Bundesrepublik Deutschland gemeldet zu sein. Die Europawahlen und Kommunalwahlen bilden eine Ausnahme, da hier die Wahlberechtigung bereits mit der Vollendung des 16. Lebensjahres erreicht wird. Neben deutschen Staatsangehörigen sind auch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt und können die Wahlhelfertätigkeit übernehmen. Außerdem dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Zu den Aufgaben der Wahlhelfer gehören zum Beispiel die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und das Feststellen des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Kontakt zum Wahlteam
Ansprechpartner:
Stadtwahlleiterin