Ortsräte in der Stadt Geestland
Eine Sonderstellung in der Stadt nehmen die Ortsräte ein. Sie sind keine Organe der Stadt. Nach der Gemeindeverfassung können in Ortschaften Ortsräte von den in diesem Gebiet wohnenden Bürgern gewählt werden, wenn das in der Hauptsatzung der Stadt vorgesehen ist. Die Hauptsatzung der Stadt Geestland sieht die Wahl von Ortsräten in allen sechzehn Ortschaften vor. Die Ortsräte werden zusammen mit dem Stadtrat gewählt. Der Ortsrat ist das „Kommunalparlament“ der Ortschaft. Seine wichtigste Aufgabe ist es, die Belange der jeweiligen Ortschaft zu wahren und auf ihre gedeihliche Entwicklung innerhalb der Stadt hinzuwirken.
Der Ortsrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden, die/der die Bezeichnung „Ortsbürgermeisterin“ /„Ortsbürgermeister“ führt. Neben der Leitung der Ortsratssitzungen obliegt ihr / ihm in erster Linie die Repräsentation der Ortschaft. Sie /Er erfüllt aber auch „Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung“. Das bedeutet, dass sie/er auch Verwaltungsaufgaben mit erledigt.
In der Stadt Geestland gibt es sechzehn Ortsräte:
- Ortsrat Bad Bederkesa
- Ortsrat Debstedt
- Ortsrat Drangstedt
- Ortsrat Elmlohe
- Ortsrat Flögeln
- Ortsrat Holßel
- Ortsrat Hymendorf
- Ortsrat Imsum
- Ortsrat Köhlen
- Ortsrat Krempel
- Ortsrat Kührstedt
- Ortsrat Langen
- Ortsrat Lintig
- Ortsrat Neuenwalde
- Ortsrat Ringstedt
- Ortsrat Sievern