Tipps zu Angeboten
So wird Ihr Angebot "formvollendet"!
- Bevor Sie Ihr Angebot erstellen, lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig durch. Markieren Sie sich alle Anforderungen, die an die Bieter gestellt sind.
- Wenn Sie ein Angebot abgeben wollen, gelten unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. auf der Rückseite Ihres Kopfbogens oder als Hinweis im Begleitschreiben) führen zum Ausschluss, da es sich um eine Änderung der Verdingungsunterlagen handelt.
Lösung: Verwenden sie bitte neutrales Geschäftspapier oder vermerken Sie auf Ihrem Schreiben, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen. - Bestehen Probleme, Zweifel oder Fragen zu den Vergabeunterlagen, setzen Sie sich bitte umgehend schriftlich mit uns in Verbindung. Wir sind zur unverzüglichen Auskunftserteilung verpflichtet und müssen ggf. wenn erforderlich, Kenntnisse, die sich aus der Anfrage ableiten, an alle anderen Bieter weiterreichen.
- Füllen Sie das Leistungsverzeichnis mit Kugelschreiber oder Faserstift aus. Nicht mit Bleistift! Achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Lesbarkeit Ihres Angebotes.
- Sofern zusätzliche Nachweise, Prospektmaterial oder Muster gefordert werden, achten Sie bitte darauf, ob diese mit dem Angebot oder auf Verlangen eingereicht werden müssen. Muster und Proben müssen als zum Angebot zugehörig gekennzeichnet werden. Werden die Muster oder Proben nach erfolgloser Beteiligung zurückgewünscht, sollte diesem Wunsch bereits bei Abgabe des Angebotes Ausdruck verliehen werden.
- Wenn Sie Änderungen an Ihren Einträgen vornehmen, zeichnen Sie diese bitte ab. Es können nur Änderungen akzeptiert werden, die zweifelsfrei sind.
- Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss Ihres Angebotes! Ggf. notwendig erscheinende technische Änderungen können, falls zugelassen, in Form eines Nebenangebotes gemacht werden. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind dabei auf einer gesonderten Anlage zu unterbreiten, sind als solche ausdrücklich zu kennzeichnen und müssen unterschrieben sein. Weiterhin können Sie sich direkt schriftlich an uns wenden, sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Leistungsverzeichnisses haben.
- Unabhängig von eigenen Verpackungseinheiten unbedingt den Einheitspreis (EP) einer Position angeben und den Gesamtpreis für die abgefragte Menge berechnen. Ist dies nicht möglich, benennen Sie bitte die Verpackungseinheiten auf einem separaten Schreiben.
- Prüfen Sie vor Abgabe Ihres Angebotes die sachliche und rechnerische Richtigkeit.
- Kennzeichnen Sie Ihr Angebot mit dem beigefügten roten Aufkleber. Nur so bleibt Ihr Angebot verschlossen und kann auch als solches erkannt werden.
- Denken Sie daran, Ihr Angebot zu unterschreiben und mit einem Datum zu versehen.
Noch ein paar Hinweise in Kürze:
Europaweite, Öffentliche und Beschränkte Vergabeverfahren sind formal festgeschrieben. Schon bei der Angebotsbearbeitung und vor Abgabe des Angebots sollte folgendes beachtet werden:
Angebotsvordrucke verwenden!Die Angebotsfrist unbedingt einhalten!Ist eine Ortsbesichtigung erforderlich?Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Preise enthalten!Einträge auf den einzusendenden Vordrucken müssen eindeutig sein.Auf keinen Fall die Verdingungsunterlagen verändern oder ergänzen!Die Angebote müssen unterschrieben sein!Nebenangebote müssen gesondert als Anlage zu den Vergabeunterlagen gemacht werden und sind gesondert zu unterschreiben!Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben.Muster und Proben müssen als zum Angebot zugehörig gekennzeichnet werden. Bieter, die ihre Muster und Proben nach erfolgloser Beteiligung zurückwünschen, sollten dies in ihrem Angebot zum Ausdruck bringen.Sollten für den Gegenstand des Angebots Schutzrechte bestehen, sollte dies unbedingt im Angebot zum Ausdruck gebracht werden.Das Angebot muss in einem verschlossenen und gesondert gekennzeichneten (Angebot für...; nicht öffnen vor dem...) Umschlag eingereicht werden. Bei postalischer Übersendung empfiehlt sich u.U. ein zweifacher Umschlag.
Bitte reichen Sie einen Datenträger mit der GAEB-Datei zusammen mit dem schriftlichem Angbot ein!Auf keinen Fall das Angebot per Telefax übersenden.
Bitte beachten Sie: Schwere Formfehler können nachträglich nicht geheilt werden, weil transparente Vergabeverfahren und Korruptionsprävention zu nachträglichen Korrekturen im Widerspruch stehen.