Bilanz

Es besteht die Pflicht, das Verhältnis des Vermögens und der Schulden (Bilanz) zum Schluß eines Haushaltsjahres aufzustellen. Zusätzlich ist eine Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen (Gewinn- und Verlustrechnung) erforderlich. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.

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Ansprechpartner:

Frau Sibylle Mahlstedt
Tel.: 04743 937-1210
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