Fragen zur Grundsteuer: Hier finden Sie Antworten
Ende Januar hat die Stadt Geestland die Abgaben-Jahresbescheide verschickt. Bei unserem Steueramt gehen derzeit viele Fragen zur Berechnung der neuen Grundsteuer ein.
Deshalb weist die Stadt Geestland auf Folgendes hin:
- Stimmt die Bemessungsgrundlage (Abgaben-Jahresbescheid) nicht mit dem Grundsteuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Wesermünde) überein? Dann melden Sie sich bitte bei der Stadt Geestland.
- Sind Sie mit der Bewertung Ihres Grundstücks bzw. Immobilie (Grundsteuermessbetrag im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Wesermünde) nicht einverstanden bzw. haben Sie einen Fehler in Ihrer Grundsteuererklärung entdeckt, den Sie dem Finanzamt noch nicht mitgeteilt haben? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit der Grundbesitzstelle des Finanzamtes Wesermünde auf.
Sie haben gegen den Grundsteuermessbescheid bereits einen Einspruch beim Finanzamt Wesermünde eingelegt bzw. eine Änderungsanzeige vorgetragen? Sollte das Finanzamt die Höhe des Grundsteuermessbetrages daraufhin anpassen, wird die Stadt Geestland den Abgaben-Jahresbescheid entsprechend abändern.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Höhe der Grundsteuer bestimmt sich durch den sogenannten Hebesatz - ein einheitlicher Prozentsatz, der auf jeden Grundsteuermessbetrag in einer Stadt oder Gemeinde angewendet wird.
Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Grundsteuermessbetrag (Bemessungsgrundlage) x Hebesatz der Stadt Geestland = Höhe der Grundsteuer A bzw. B für das Jahr 2025.
Den Grundsteuermessbetrag hat das Finanzamt Wesermünde im Rahmen des Feststellungs- und Veranlagungsverfahrens ermittelt.
Die Hebesätze für 2025 hat der Rat der Stadt Geestland in seiner Sitzung am 16. Dezember 2024 beschlossen:
- Grundsteuer A: 325 Prozent
- Grundsteuer B: 325 Prozent
Kann ich gegen den Abgaben-Bescheid 2025 Einspruch einlegen?
Nein. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.
Das Widerspruchsverfahren wurde in Niedersachsen im Zuge der Verwaltungsreform 2005 in vielen Rechtsgebieten zunächst befristet und ab 2009 dauerhaft abgeschafft. So unter anderem auch für Heranziehungsbescheide zu kommunalen Abgaben. Gegen diese ist seither nur das Rechtsmittel der Klage zulässig. In der Rechtsbehelfsbelehrung der Abgaben-Jahresbescheide wird daher nur das Rechtsmittel Klage vor dem Verwaltungsgericht benannt.
Bei offensichtliche Unrichtigkeiten, die nicht die Bewertung Ihres Grundstücks (Höhe des Grundsteuermessbetrages im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes) betreffen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Steueramt auf.
Kann eine Klage eine Änderung der Bemessungsgrundlage bewirken?
Nein.
Die Höhe des Grundsteuermessbetrages wurde im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Wesermünde festgesetzt. Wenn Sie damals keinen Einspruch gegen diesen Bescheid eingelegt haben, bleibt Ihnen als Steuerpflichtiger nur die Möglichkeit einer Grundsteueränderungsanzeige bei der Grundbesitzstelle des Finanzamtes Wesermünde.
Die Kontaktadressen finden Sie im Informationsschreiben der Finanzverwaltung, das mit dem Abgaben-Jahresbescheid 2025 versandt wurde.