Niederschlagswasserbeseitigung

Leistungsbeschreibung
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Langen (Büro 1.21)
Sieverner Str. 10
27607 Geestland
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von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
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Herr Thorsten Gerken
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