Informationen für Unionsbürger zur Europawahl am 9. Juni 2024

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen neuen Antrag auf Eintragung zu stellen.

Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens Sonntag, den 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes den untenstehenden Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Weitere Informationen zur Europawahl 2024 finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin Externer Link - Neues Fenster
 

Downloads:
Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl
Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden

Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland vom 6. Januar 2024

Ansprechpartner:

Stadtwahlleiterin

Frau Heike Arendt-Senkbeil
Tel.: 04743 937-1110
Fax: 04743 937-1149
Stellv. Stadtwahlleiterin

Frau Sibylle Mahlstedt
Tel.: 04743 937-1210
Fax: 04743 937-1239
Frau Mandy Jatho
Tel.: 04743 937-1144
Fax: 04743 937-1149
Frau Katja Rowold
Tel.: 04743 937-1142
Fax: 04743 937-1149