Geflügelpest in Geestland: Das müssen Sie beachten

Veröffentlicht am: 30.12.2022

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbetrieb in Geestland offiziell bestätigt. Dies bedeutet, dass erneut zwei abgestufte Restriktionszonen im Kreisgebiet eingerichtet werden müssen. In den betroffenen Bereichen in der Stadt Geestland, der Gemeinde Wurster Nordseeküste und der Samtgemeinde Land Hadeln gelten ab Samstag, 31. Dezember 2022, strenge Auflagen für Geflügelhaltungen und -transporte.

Die von Fachleuten als Aviäre lnfluenza bezeichnete Viruserkrankung ist für Haus- und Wildgeflügel hochansteckend. Auf dem betroffenen Betrieb hat das Veterinäramt bereits die Tötung des gesamten Geflügelbestandes sowie alle weiteren nach dem Tierseuchenrecht notwendigen Maßnahmen veranlasst. Eine Sperrzone um den Betrieb und den betroffenen Bestand soll die weitere Ausbreitung dieser Tierseuche verhindern. Sie besteht aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Betriebe in der Sperrzone müssen sich an eine strenge Aufstallungs- und Abschirmungspflicht für Geflügel halten. Geflügel oder Geflügelprodukte wie Fleisch, Eier und tierische Nebenprodukte sowie Futtermittel und sonstige Erzeugnisse, die von Geflügel und Federwild stammen, dürfen die Betriebe nicht ohne Genehmigung des Veterinäramtes verlassen.

Geflügelhalterinnen und -halter sind gehalten, den unkontrollierten Zutritt zu ihren Beständen auszuschließen und besonders umfangreiche Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Ob sich ihre Geflügelhaltung in der Sperrzone (Schutz- oder Überwachungszone) befindet, können die Halterinnen und -halter auf einer interaktiven Karte Externer Link - Neues Fenster erkennen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Cuxhaven informiert zudem detailliert über alle notwendigen Maßnahmen. Sie ist auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht. Externer Link - Neues Fenster

Unabhängig davon sollten die Geflügelhalterinnen und  - halter im gesamten Kreisgebiet die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einhalten, um weitere Einträge der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Und auch wenn dies häufig schwer fällt: Wer Wildvögel findet, die geschwächt sind oder Anzeichen einer Erkrankung zeigen, sollte sie keinesfalls berühren oder gar mitnehmen und versorgen. Vogelgrippeviren treten vermehrt im Wildvogelbestand auf. Die Gefahr, sie durch ein solches Verhalten auf den eigenen oder einen anderen Bestand zu übertragen, ist außerordentlich groß.