Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Veröffentlicht am: 30.08.2024

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH  
Elbe-Weser-Leitung: 380-kV-Ersatzneubau Dollern – Elsfleth/West  
 
Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten
 
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber ersetzt die TenneT TSO GmbH die bestehende Höchstspannungsleitung zwischen Dollern und Elsfleth/West durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung mit 4.000 Ampere.  
 
In drei Leitungsabschnitten, von Elsfleth bis nach Dollern, befindet sich das Projekt in der Vorbereitung der Planfeststellungsverfahren. Um später einen zügigen Bauablauf zu gewährleisten, werden bereits jetzt notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Im Rahmen der Planungen sind im Abschnitt zwischen dem neuen Umspannwerk Neuenkirchen bei Schwanewede und dem Umspannwerk Alfstedt Untersuchungen zu Boden
und Baugrund erforderlich.

Baugrunduntersuchungen  

Bei den Baugrunduntersuchungen entnehmen Fachleute Bodenproben, um die Bodenbeschaffenheit entlang des potenziellen Leitungsverlaufs zu erkunden. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte als Grundlage für die weitere Planung. Hierdurch können notwendige Berechnungskennwerte für die Planung sowie für temporäre Baustelleneinrichtung ermittelt werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch das Befahren von Straßen und Wegen zur Erreichung der Untersuchungspunkte entlang der geplanten Leitung. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, ggf. vorhandene unterirdische Leitungen etc.) festgelegt. Dabei müssen die Bohransatzpunkte auch mehrfach angefahren werden. Die Zuwegung über die Vegetationsfläche erfolgt grundsätzlich über die kürzest mögliche Distanz, kann vor Ort aber auch individuell abgestimmt werden. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgestattet, dass Auswirkungen der Maßnahmen möglichst geringgehalten werden. Nach der Probenentnahme wird der Ausgangszustand wieder hergestellt. Außerdem werden die Bohrlöcher verfüllt und das überschüssige Bohrgut fachgerecht entsorgt.  

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen  

Die Bohrkampagne beginnt am 16.09.2024, endet am 08.12.2024 und umfasst auch den Ausbau der Grundwassermessstellen, die für eine Dauer von ca. 5 Jahren betrieben werden sollen. Die Bohrpunkte finden sich auf den Bohrpunktkarten sowie dem Übersichtsplan. Die von den geplanten Bohrungen betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der Flurstückliste bzw. den Bohrpunktkarten. Darin werden auch die geplanten Erkundungstypen und Umfänge ersichtlich. Die Flurstückliste sowie die Bohrpunktkarten können Sie auf der Website der Stadt Geestland einsehen. Einige Erkundungspunkte können aufgrund der Verhältnisse vor Ort (z. B. Waldgebiet) ggf. nicht im Rahmen dieser Bohrkampagne angefahren werden. Weitere Kampagnen werden daher fristgerecht erneut ortsüblich bekannt gegeben. Sofern Bohrpunkte bereits in der Bohrkampagne vom 24.06.2024 bis 15.09.2024 angefahren wurden, finden an diesen Stellen ggf. keine weiteren Bohrungen statt. Der genaue zeitliche Ablauf der Bohrkampagne hängt auch von äußeren Umständen ab, beispielsweise von örtlichen Gegebenheiten, den Wetterverhältnissen und dem Sondierungsfortschritt. Deshalb sind zeitliche Verschiebungen innerhalb der genannten Zeiträume möglich.
Die beauftragte Bohrfirma wird zur detaillierteren Abstimmung wenige Wochen vor Bohrstart auf die Nutzungsberechtigten zukommen.  

Beauftragte Firmen

Die TenneT TSO GmbH hat die Firma TerraTec – Baugrunduntersuchung damit beauftragt, die erforderlichen Voruntersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und die Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst.

Art und Umfang der Voruntersuchungen

Um die notwendigen Informationen zur Bodenbeschaffenheit zu erhalten, werden verschiedene Maßnahmen
durchgeführt:
• Sondierungs- und Bohrmaßnahmen (Bohrtiefe max. 30 Meter)
• Vermessungs- und Absteckarbeiten
• Einrichtung von Grundwassermessstellen (Überflur/DN125)

Vorgesehen sind Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte mittels schwerer Rammsondierungen (DPH), Entnahmen von Bodenproben und Aufnahme der Bodenhorizonte mittels Kleinrammbohrungen (KRB) (d = 40-90 mm) oder verrohrter Kernbohrungen (KB) (d = 150 - 300 mm). Dabei kommen beispielsweise die folgenden Geräte zum Einsatz. Schwere Rammsonde: Gesamtgewicht ca. 160 kg, Masthöhe ca. 2,40 m, Breite ca. 0,80 m. Gerät zur Kleinrammbohrung als eine Art tragbarer Bohrhammer mit einem Gewicht von etwa 20 kg. Die Bohrung wird mittels eines Drehbohrgerätes (Raupenfahrwerk, Gesamtgewicht ca. 8-12 t, Länge ca. 4,8 m, Breite ca. 2,4 m, Höhe ca. 6,7 m im Bohrbetrieb) ausgeführt. Zusätzlich kommt eine Transportraupe (Länge: ca. 2,14 m, Höhe: ca. 1,10 m, Breite ca. 0,8 m, Gewicht ca. 550 kg) zum Einsatz. Die Erkundungen dauern dabei je nach Untersuchungsprogramm 0,5 - max. 3 Tage. Einzelne Kernbohrungen werden zudem als temporäre Grundwassermessstelle (GWM) inklusive Anfahrschutz ausgebaut, um Rückschlüsse über den Wasserandrang sowie den Grundwasserstand nebst Pegelveränderungen im Laufe der Zeit zu gewinnen. Die Nutzungsdauer beträgt ca. 5 Jahre und wird TenneT-seitig entschädigt. Für alle Bohrungen und Sondierungen gilt: Die zum Einsatz kommenden Bohrgeräte sind auf einem Raupenfahrzeug mit Verbrennungsmotor installiert und mit Gummikettenfahrwerk und Bohrgestänge ausgestattet. Die Bohrraupen werden jeweils in einem allradbetriebenen Begleitfahrzeug auf möglichst befestigten Wegen zum Einsatzort gebracht. Die Begleitfahrzeuge verbleiben während der Erkundungsarbeiten am Feld- oder Wegesrand. Abseits der Wege erfolgt die Zuwegung zu den einzelnen Bohrpunkten in der Regel über die kürzeste Distanz nur mittels Kettenfahrzeugen bzw. unter dem Einsatz von Lastverteilungsplatten. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher ordnungsmäßig wieder verfüllt und der Ausgangszustand des Bohrpunktes wiederhergestellt.

Bohrarbeiten in sensiblen Räumen

Werden Bohrarbeiten in besonders sensiblen Bereichen (z. B. Wasserschutzgebieten) durchgeführt, so werden folgende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt:  
• Vor dem Aufstellen des Bohrgerätes werden Folien ausgelegt, um eventuell austretende Stoffe auffangen zu können.  
• Die Hydraulik des Bohrgerätes wird mit biologisch schnell abbaubaren Ölen betrieben.

Im Zuge der für die geotechnischen Untersuchung erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Mitarbeiter/innen mit dem PKW, dem Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an Fluren und Wegen entstehen.

Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden

Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren sowie vorübergehende Arbeits- und Abstellflächen eingerichtet werden. Im Falle von behördlichen Auflagen wird der Einsatz von Baggermatten, ökologischer und archäologischer Baubegleitung, eine archäologische Untersuchung oder ähnliches, notwendig werden. Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG. Sollten trotz aller Vorsicht dennoch Flurschäden entstehen, werden diese entschädigt. Die Firma IG Braunschweig GmbH hat zur externen Beweissicherung einen Gutachter beauftragt. Dieser dokumentiert in Absprache mit den Nutzungsberechtigten den Ausgangs- und den Endzustand, sodass mögliche Schäden objektiv beurteilt und entschädigt werden können. Entstehen also durch eine Maßnahme unmittelbare Vermögensnachteile für einen Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, so können diese auf Basis der Beurteilung des Gutachters ausgeglichen werden.

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Darüber hinaus informiert die TenneT TSO GmbH bzw. die beauftragte Baufirma alle betroffenen Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen. Die betroffenen Grundstücke und die Zuwegungen sind in der beigefügten Flurstückliste bzw. in den beigefügten Bohrpunktkarten dargestellt. Diese und weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage (www.tennet.eu/elbe-weser-leitung). 

 

A270_Bekanntmachung_BGU_Stadt_Geestland_20240809

A270_Bohrpunktkarten_BGU_Stadt_Geestland_20240809

A270_Factsheet_Baugrunduntersuchung

A270_Flurstueckliste_BGU_Stadt_Geestland_20240809

 

Ansprechpartner
Für spezifische Fragen zur Baugrunduntersuchung sowie zur Mitteilung Ihre Kontaktdaten stehen Ihnen die Ansprechpartner der Firma TerraTec – Baugrunduntersuchung über die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

TerraTec – Baugrunduntersuchung  
Hannes Breese T 040-2800837-10 und M 01520-92010-72    
E hannes.breese@terratec-baugrunduntersuchung.de

Bei allgemeinen Fragen zum Projekt, wenden Sie sich gerne an Frau Dajana Schröder
(T 0513 2895-177 und M 0174 669 5626).