Einschulung

Leistungsbeschreibung
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.
Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Bad Bederkesa
Am Markt 8
27624 Geestland
Montag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
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Donnerstag:
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.

Kontakte:


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Tel.: 04743 937-2331
Fax: 04743 937-2339
Frau Sabine Rynaß
Tel.: 04743 937-2332
Fax: 04743 937-2339