Schädlingsbekämpfung

Leistungsbeschreibung
Als Arbeitgeber*in/Verwender*in sind Sie verpflichtet, dem Amt für Arbeitsschutz schriftlich oder elektronisch spätestens sechs Wochen vor Beginn der Verwendung anzuzeigen,

a) wenn Biozid-Produkte im Betrieb verwendet werden,
        1. die eingestuft sind:
             a) als akut toxisch Kat. 1, 2 oder 3,
             b) krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktions-toxisch Kat. 1A oder 1B oder
             c) spezifisch zielorgantoxisch Kat. 1 SE oder RE
         2. für die über die nach Nummer 1 erfassten Fälle hinaus im Rahmen der Zulassung die Verwendungskatgorie „geschulter berufsmäßiger Verwender“ festgelegt wurde.
 
b) wenn die Verwendung von Biozid-Produkten erstmalig und den Beginn einer erneuten Verwendung von Biozid-Produkten nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat spätestens 6 Wochen vor Beginn der Verwendung zu erfolgen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Die Bestimmung von eingesandten Arthropoden (Insekten und Spinnentiere) wird im Fachbereich Schädlingsbekämpfung des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für niedersächsische Ämter und Behörden in Amtshilfe durchgeführt. Für alle anderen Einsender, wie beispielsweise professionellen Schädlingsbekämpfern oder Privatpersonen, wird eine Gebühr erhoben.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Bemerkungen
Für Biozid-Produkte, die nach GefStoffV alter Fassung ohne Sachkunde verwendet werden durften und die nach GefStoffV neuer Fassung Sachkunde erfordern, gilt das Sachkundeerfordernis nach § 25 GefStoffV erst ab 28. Juli 2025.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


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Am Markt 8
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von 08:00 bis 16:00 Uhr
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von 08:00 bis 13:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.

Kontakte:


Frau Gunda Woehlert
Tel.: 04743 937-2353
Fax: 04743 937-2359