Personalausweis (Antrag bzw. Ausstellung)
Was benötige ich für die Beantragung eines neuen Personalausweises?
- Aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Alter Personalausweis
- Aktuelle Personenstandsurkunde (bei ledigen Personen die Geburtsurkunde, bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde - auch wenn die Person geschieden oder verwitwet ist.)
- Persönliches Erscheinen erforderlich
- Bei Personen unter 16 Jahren ist eine Einverständniserklärung von beiden Elternteilen erforderlich, sowie der Personalausweis bzw. eine Kopie des Personalausweises ist mitbringen. Im Falle des alleinigen Sorgerechts wird ein Nachweis (z.B. Negativbescheinigung vom Jugendamt) verlangt.
Was kosten die verschiedenen Personalausweise?
- Personalausweis bis 24. Lebensjahr (gültig 6 Jahre) 22,80 €
- Personalausweis ab 24. Lebensjahr (gültig 10 Jahre) 37,00 €
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Die Gebühr für die Ausweise ist immer bei Antragstellung zu entrichten und kann bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.