Eheschließung (Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner)

Leistungsbeschreibung
Die Eheschließung von Personen, die gemeinsame Kinder haben oder sonst für ein Kind sorgeberechtigt sind, ist bei der zuständigen Stelle anzumelden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Langen
Sieverner Straße 10
27607 Geestland
Montag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.

Kontakte:


Herr Volker Blank
Tel.: 04743 937-2342
Fax: 04743 937-2349
Frau Jacqueline Voß
Tel.: 04743 937-2341
Fax: 04743 937-2349