Reisepass (Ausstellung)
Was benötige ich für die Beantragung eines neuen Reisepasses?
- Aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Alter Reisepass (wenn vorhanden)
- Aktuelle Personenstandsurkunde (bei ledigen Personen die Geburtsurkunde, bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde - auch wenn die Person geschieden oder verwitwet ist)
- Persönliches Erscheinen erforderlich
- Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung von beiden Elternteilen erforderlich, sowie der Personalausweis bzw. eine Kopie des Personalausweises ist mitbringen. Im Falle des alleinigen Sorgerechts wird ein Nachweis (z.B. Negativbescheinigung vom Jugendamt) verlangt.
Was kosten die verschiedenen Reisepässe?
- Reisepass bis 24. Lebensjahr (gültig 6 Jahre) 37,50 €
- Reisepass ab 24. Lebensjahr (gültig 10 Jahre) 70,00 €
Die Gebühr für die Pässe ist immer bei Antragstellung zu entrichten und kann bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.