Lebenspartnerschaftsurkunde
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde ist in Deutschland der Beweis für die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartnerschaftsurkunde gehört zu den Personenstandsurkunden.
Die Lebenspartnerschaftsurkunden werden durch den Standesbeamten aus den Einträgen im Lebenspartnerschaftsregister erstellt und beurkundet.
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Die Frist zur Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters darf noch nicht abgelaufen sein; die Frist beläuft sich auf 80 Jahre seit Beurkundung der Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.