Familienname (Änderung)

Leistungsbeschreibung
Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Langen
Sieverner Straße 10
27607 Geestland
Montag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
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Donnerstag:
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.

Kontakte:


Herr Volker Blank
Tel.: 04743 937-2342
Fax: 04743 937-2349
Frau Jacqueline Voß
Tel.: 04743 937-2341
Fax: 04743 937-2349