Todesfall (Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles - Ausstellung)

Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.
Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


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Frau Jacqueline Voß
Tel.: 04743 937-2341
Fax: 04743 937-2349