Reisepass (Ausstellung wegen Änderung von sonstigen Daten)

Leistungsbeschreibung
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10  Jahre

Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6  Jahre

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Kontakte:


Bürgerbüro
Tel.: 04743 937-2300
Fax: 04743 937-2399