Geburtsurkunde (Ausstellung bei Hausgeburt)

Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Langen
Sieverner Straße 10
27607 Geestland
Montag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.

Kontakte:


Herr Volker Blank
Tel.: 04743 937-2342
Fax: 04743 937-2349
Frau Jacqueline Voß
Tel.: 04743 937-2341
Fax: 04743 937-2349