Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr)

Was benötige ich für die Beantragung eines Kinderreisepasses?

  • Aktuelles, biometrisches Passbild des Kindes
  • Alter Ausweis des Kindes (wenn vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • Persönliches Erscheinen des Kindes erforderlich
  • Personalausweis der sorgeberechtigten Elternteile / des sorgeberechtigten Elternteils
  • Einverständniserklärung unterschrieben von den sorgeberechtigten Elternteilen

Einverständniserklärung der Eltern

Was kosten die verschiedenen Kinderreisepässe?

  • Neuausstellung eines Kinderreisepasses 13,00 € (gültig für 1 Jahr, höchstens bis zum 12. Lebensjahr)
  • Aktualisierung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses  6,00 € (gültig für 1 Jahr, höchstens bis zum 12. Lebensjahr)

Die Gebühr für die Pässe ist immer bei Antragstellung zu entrichten und kann bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.

Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Kontakte:


Bürgerbüro
Tel.: 04743 937-2300
Fax: 04743 937-2399