Zwangsräumung

Die Zwangsräumung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache zu erwirken.

Gem. § 885 Abs. 1 ZPO hat der Gerichtsvollzieher dazu den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den Besitz einzuweisen.



Rathaus Bad Bederkesa
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