Verkaufsoffene Sonntage

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinverfügung über die ausnahmsweise Öffnung von Verkaufsstellen der Stadt Geestland für den Verkauf am Sonntag, 06.10.2024: Allgemeinverfügung über die ausnahmsweise Offnung von Verkaufsstellen am 06.10.2024

Information zu dem Nieders. Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG)

Aufgrund der Anerkennung von Bad Bederkesa als Ort mit Moor- Kurbetrieb (Kur- und Erholungsort) gilt folgende

Sonn- und Feiertagsregelung

  • In der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Oktober, mit Ausnahme des Karfreitags und des ersten Weihnachtsfeiertags, für die Dauer von täglich acht Stunden für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs*, Bekleidungsartikel, Schmuck, Devotionalien (Kreuze, Rosenkränze, Kruzifixe usw.) und Verkaufsstellen, die nach ihrem Sortiment auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen ausgerichtet sind, dürfen an Sonn- und Feiertagen der Dekoration dienende Ergänzungen wie Bänder, Zierrat, Kerzen oder Übertöpfe in kleinen Mengen abgeben, sowie Waren, die für den Ort kennzeichnend sind.

Ausnahmen von der Sonntagsregelung auf Antrag

Auf Antrag kann zugelassen werden, dass Verkaufsstellen (nicht sortimentsgebunden) an Sonntagen geöffnet werden dürfen, sofern

  • ein besonderer Anlass (keine Mottotage) vorliegt, der den zeitlichen und örtlichen Umfang der Sonntagsöffnung rechtfertigt,
  • ein öffentliches Interesse an der Belebung der Gemeinde oder eines Ortsbereichs oder an der überörtlichen Sichtbarkeit der Gemeinde besteht, das das Interesse am Schutz des Sonntags überwiegt, oder
  • ein sonstiger rechtfertigender Sachgrund vorliegt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Ladenöffnungen für den Palmsonntag, den Ostersonntag, den Pfingstsonntag, den Volkstrauertag, den Totensonntag und die Adventssonntage sowie für die staatlich anerkannten Feiertage und der 27. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt.

Begrenzt wird die Sonntagsöffnung gemeindeweit auf höchstens sechs Sonntage je Kalenderjahr; die Höchstzahl der Ladenöffnungen in jedem Ortsbereich darf vier Sonntage nicht überschreiten. In anerkannten Ausflugsorten erhöht sich die Höchstzahl der zulässigen Ladenöffnungen auf acht Sonntage. (Bad Bederkesa ist bisher ein Ort mit Moor- Kurbetrieb und kein anerkannter Ausflugsort, ein Antrag soll gestellt werden).

Allgemeines:

Die Öffnung der Verkaufsstellen am Heiligabend bis 14 Uhr wird auch auf den Silvestertag ausgeweitet.

Verkaufsstellen für den Verkauf besonderer Waren dürfen an Sonn- und Feiertagen nur öffnen, wenn die Öffnungszeiten im Eingangsbereich der Verkaufsstelle so angebracht wurden, dass sie außerhalb der Verkaufsstelle lesbar sind. Diese Vorschrift gilt nicht für Apotheken, Tankstellen sowie Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und in Fährhäfen und für den Verkauf von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse.

*Waren des täglichen Kleinbedarfs = Bäckerei- und Konditorwaren, Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien und Tabakwaren, Schnitt- und Topfblumen, Pflanzengestecke, Kränze und Weihnachtsbäume, Toiletten- und Hygieneartikel, Verbrauchsmaterial für Film- und Fotozwecke sowie Tonträger, Andenken, Geschenkartikel und Spielzeug, wenn es sich jeweils um Gegenstände geringeren Werts handelt, Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen und ausländische Geldsorten.



Rathaus Bad Bederkesa
Am Markt 8
27624 Geestland
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.

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Tel.: 04743 937-2353
Fax: 04743 937-2359