Reisepass (Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit)

Leistungsbeschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre

Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Kontakte:


Bürgerbüro
Tel.: 04743 937-2300
Fax: 04743 937-2399