Melderegisterauskunft (Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen)
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.