Melderegisterauskunft (Erteilung Selbstauskunft)

Leistungsbeschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Kontakte:


Bürgerbüro
Tel.: 04743 937-2300
Fax: 04743 937-2399