Hund (Anmeldung)
Seit dem 01. Juli 2011 ist jeder Hundehalter aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) verpflichtet, folgende Unterlagen/Nachweise bei der Anmeldung seines Hundes vorzulegen:
- Theoretischer Sachkundenachweis
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Kennzeichnung des Hundes/ Chipnummer
- Nachweis über die Mitteilung im Zentralen Register (Nds. Hunderegister)
Innerhalb des 1. Jahres der Hundehaltung ist die praktische Sachkunde nachzuweisen.
Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Hierüber sind Hundesteuerbescheide bzw. entsprechende Bescheinigungen des zuständigen Steueramtes vorzulegen.
Weitere Ausnahmen, die die Sachkunde belegen, sind im Niedersächsischen Hundegesetz oder unter www.ml.niedersachsen.de ersichtlich.
Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das ML auf seiner Homepage veröffentlicht.
Die Anmeldung eines Hundes ist im Bürgerbüro des Rathauses vorzunehmen. Hier wird auch gleichzeitig die steuerliche Anmeldung aufgenommen.
Die Hundesteuersätze der Stadt Geestland finden Sie unter Formulare / Downloads.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur 'Hundehaltung Abmeldung'.