Erschließungsbestätigung

Leistungsbeschreibung
Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Bad Bederkesa
Am Markt 8
27624 Geestland
Montag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.

Kontakte:


Frau Susanne Brockmann
Tel.: 04743 937-2423
Fax: 04743 937-2429