Umfrage: Fahrradstraßen in Langen

Die Stadt Geestland möchte in der Ortschaft Langen zwei Fahrradstraßen einrichten, auf denen Fahrradfahrende Vorrang haben und Autos weiterhin erlaubt sind. Gemeinsam mit dem ADFC und der Polizei hat die Stadtverwaltung zwei Routen entwickelt, die sich dafür eignen. Diese führen parallel der Landesstraßen-Hauptachsen nach Bremerhaven und erschließen Debstedt, Langen und Bremerhaven sicher und direkt für Fahrradfahrende. Den angedachten Verlauf der beiden Routen (rot und grün) finden Sie auf dieser Karte:

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Mit der Maßnahme wollen wir die Infrastruktur für Fahrradfahrende verbessern und den Pendlerverkehr vom Pkw auf das Fahrrad verlagern. Ziel ist es, nachhaltige Mobilität zu unterstützen und den Verkehr in der Ortsmitte zu entlasten und zu beruhigen - im Sinne ALLER Bürgerinnen und Bürger.

Jetzt wollen wir wissen: Trifft unser Vorhaben auf Zuspruch? Mit der Teilnahme an dieser Umfrage haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Meinung mitzuteilen. Gerne können Sie auch einen Kommentar hinterlassen - das erleichtert es uns, das Meinungsbild einzuordnen. Bei Fragen melden Sie sich einfach per E-Mail an katja.beier@geestland.eu.

Außerdem laden wir Sie herzlich zur Infoveranstaltung am 7. Juni ein. Hier stellen wir Ihnen den aktuellen Stand vor und beantworten Fragen.

+++ Hier geht es zur Umfrage! +++

Was ist eine Fahrradstraße?

Schild Fahrradstraße Fahrradstraßen sind Verkehrsflächen, die grundsätzlich den Radfahrenden vorbehalten sind bzw. auf denen Radfahrende Vorrang haben. Dies schafft Sicherheit und Komfort und trägt dazu bei, das Fahrrad als attraktive Alternative zum Pkw zu nutzen.

Es gelten folgende Regeln:

  • In einer Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und E-Scooter fahren.

  • Zusatzschilder können Auto- und Motorradverkehr zulassen.
    (Dies soll in Langen der Fall sein.)

  • Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde.

  • Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden.

Falls Autos und Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren.

Frau Beier
04743 937-1570
0162 2180855