Dorfgemeinschaftshäuser

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Bad Bederkesa
Am Markt 8
27624 Geestland
Montag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.

Kontakte:


Frau Peggy Rautenberg
Tel.: 04743 937-2334
Fax: 04743 937-2339