Was wir fördern

Nachstehende Projekte werden gefördert:
 

  • der Jugend- und Altenhilfe
  • von Kunst und Kultur
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes
  • des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
  • des Sports
  • des Tierschutzes
  • des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
  • der Heimatpflege

Die Stiftung ist eine rechtlich unselbständige kommunale Stiftung. Sie wird von der Stadt Geestland nach geltenden Bestimmungen verwaltet und von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.

Satzung der Stiftung Geestland

Flyer der Stiftung Geestland

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