Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe (Anmeldung)

Leistungsbeschreibung
Eine bestehende inländische Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen.

Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Rathaus Langen
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27607 Geestland
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Kontakte:


Herr Volker Blank
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Frau Jacqueline Voß
Tel.: 04743 937-2341
Fax: 04743 937-2349