Hundesteuer (Festsetzung)

Leistungsbeschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Rathaus 1 (Langen)
Sieverner Straße 10
27607 Geestland
Montag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.

Kontakte:


Frau Andrea Christianson
Tel.: 04743 937-1221
Fax: 04743 937-1229
Herr Michael Hübner
Tel.: 04743 937-1222
Fax: 04743 937-1229
Frau Ines Nolting
Tel.: 04743 937-1226
Fax: 04743 937-1229