Vergaberecht in Niedersachsen
Einen Überblick über die Vergabevorschriften finden Sie in folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist das zentrale Regelwerk des deutschen Kartell-, Wettbewerbs- und Vergaberechts. Es enthält insbesondere die allgemeinen Grundsätze (wie z.B. das Diskriminierungsverbot), die bei der Auftragsvergabe zu beachten sind. - Vergabeverordnung (VGV) Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NT VerG) ab einem Auftragswert von 20.000 €
- Nds. Wertgrenzenverordnung (NWertG)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung-VgV)
Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) enthält grundlegende Bestimmungen über die Verfahrensvorschriften bei der öffentlichen Auftragsvergabe und die Nachprüfungsverfahren. Mit der VgV wurden wichtige EU-Richtlinien umgesetzt. - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A), regelt das Vergabeverfahren für Bauleistungen. - Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Die Konzessionsvergabeverordnung regelt das Vergabeverfahren von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber. - Sektorenverordnung (SektVO)
Die Sektorenverordnung regelt Vergabeverfahren im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung. - Haushaltsrechtliche Vorschriften
Auf Basis der veröffentlichten EU-Verordnungen sind die neuen EU-Schwellenwerte seit 01.01.2024 deutschlandweit in Kraft.
Die konkreten Schwellenwerte: | |
Bauaufträge (VOB/A-EU, SektVO, VSVgV), | 5.538.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VgV, VSVgV) | 221.000 Euro |