Tipps zu Angeboten

So wird Ihr Angebot "formvollendet"!

  • Bevor Sie Ihr Angebot erstellen, lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig durch. Markieren Sie sich alle Anforderungen, die an die Bieter gestellt sind.
  • Wenn Sie ein Angebot abgeben wollen, gelten unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen".
    Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. auf der Rückseite Ihres Kopfbogens oder als Hinweis im Begleitschreiben) führen zum Ausschluss, da es sich um eine Änderung der Verdingungsunterlagen handelt.
  • Bestehen Probleme, Zweifel oder Fragen zu den Vergabeunterlagen, setzen Sie sich bitte umgehend über die Bieterkommunikation in Verbindung. Wir sind zur unverzüglichen Auskunftserteilung verpflichtet und müssen ggf. wenn erforderlich, Kenntnisse, die sich aus der Anfrage ableiten, an alle anderen Bieter weiterreichen.
  • Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss Ihres Angebotes!
  • Geforderte Produktangaben o.ä. sind zwingend auszufüllen.  
  • Bei Korrekturen von Angebotsunterlagen ist das ursprüngliche Angebot in Cosinex zurückzuziehen und erneut vollständig hochzuladen. Eine Ergänzung ist nicht möglich.
  • Fragen, Anregungen oder Korrekturen werden nur schriftlich über das VMS entgegengenommen und beantwortet. Bitte von telefonischen Rückfragen abzusehen.
  • 83ziger GAEB-Dateien müssen im eigenen Kalkulationsprogramm in eine D84, P84 oder X84 Angebotsdatei umgewandelt werden! Diese Dateien sind dem Angebot beizufügen.
  • Hinweise und Hilfestellungen zur Angebotserstellung finden sie unter folgendem Link: Videotutorial: Bietertool

Noch ein paar Hinweise in Kürze:

Europaweite, Öffentliche und Beschränkte Vergabeverfahren sind formal festgeschrieben. Schon bei der Angebotsbearbeitung und vor Abgabe des Angebots sollte folgendes beachtet werden:

Angebotsvordrucke verwenden!Die Angebotsfrist unbedingt einhalten!Ist eine Ortsbesichtigung erforderlich?Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Preise enthalten!Einträge auf den einzusendenden Vordrucken müssen eindeutig sein.Auf keinen Fall die Verdingungsunterlagen verändern oder ergänzen!Die Angebote müssen unterschrieben sein!Nebenangebote müssen gesondert als Anlage zu den Vergabeunterlagen gemacht werden und sind gesondert zu unterschreiben!Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben.Muster und Proben müssen als zum Angebot zugehörig gekennzeichnet werden. Bieter, die ihre Muster und Proben nach erfolgloser Beteiligung zurückwünschen, sollten dies in ihrem Angebot zum Ausdruck bringen.Sollten für den Gegenstand des Angebots Schutzrechte bestehen, sollte dies unbedingt im Angebot zum Ausdruck gebracht werden.Das Angebot muss in einem verschlossenen und gesondert gekennzeichneten (Angebot für...; nicht öffnen vor dem...) Umschlag eingereicht werden. Bei postalischer Übersendung empfiehlt sich u.U. ein zweifacher Umschlag.
Bitte reichen Sie einen Datenträger mit der GAEB-Datei zusammen mit dem schriftlichem Angbot ein!Auf keinen Fall das Angebot per Telefax übersenden.

Bitte beachten Sie: Schwere Formfehler können nachträglich nicht geheilt werden, weil transparente Vergabeverfahren und Korruptionsprävention zu nachträglichen Korrekturen im Widerspruch stehen.

Ansprechpartner:

Frau Yvonne Hanschen
Tel.: 04743 937-1155
Fax: 04743 937-1159

Herr Laurin Erdmann
Tel.: 04743 937-1157
Fax: 04743 937-1159