E-Vergabe

Schritt für Schritt zur E-Vergabe

Die E-Vergabe ist eingeführt. Für den Oberschwellenbereich ist sie ab Oktober 2018 verpflichtend. Seit dem 19.10. 2018 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, EU-Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchführen. Elektronische Kommunikation wird zur Pflicht. Das heißt, ab diesem Datum dürfen öffentliche Auftraggeber Angebote, Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen im Oberschwellenbereich nur noch in elektronischer Form entgegennehmen.

e-Vergabe

Vergabestellen und Unternehmen werden in jedem Stadium des Vergabeverfahrens elektronisch miteinander kommunizieren. Für den Zugang zu den Vergabeunterlagen darf zwar keine verpflichtende Registrierung verlangt werden, für den elektronischen Informationsaustausch, zum Beispiel die Übermittlung und Beantwortung etwaiger Bieterfragen, die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrages oder Angebotes oder den Empfang von anderen Nachrichten ist eine Registrierung jedoch erforderlich.

Alle von der Stadt Geestland initiierte Vergabeverfahren werden ausschließlich elektronisch abgewickelt. Die Vergabeunterlagen werden durch die Systeme der cosinex GmbH auf dem  den Vergabemarktplatz „www.vergabe.Niedersachsen.de“ zur Verfügung gestellt. Ein Versand der Ausschreibungsunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ermöglicht Unternehmen eine effiziente und schnellere Abwicklung der Vergabeverfahren. Auch die Angebotsabgabe und jegliche Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal. Bei beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben, werden Sie von uns eine Aufforderung mit einem Passwort erhalten, um sich die Ausschreibungsunterlagen herunterladen zu können.

Da der Vergabemarktplatz des Landes Niedersachsen an die überregionale Plattform „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP) angebunden ist, registrieren Sie sich bitte dort. Sollten Sie dabei weitere Hilfestellung wünschen, wenden Sie sich gerne an das Vertriebs-Team des DTVP per E-Mail (bieter@dtvp.de) oder telefonisch 0221/97668-240.

Angebotsöffnung

Aufgrund der ausschließlichen elektronische Angebotsabgabe ist die Öffnung von Papierangeboten obsolet. Die Eröffnung erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist. Die Submissionsergebnisse werden bei Ausschreibungen nach VOB über das Portal allen verfahrensbeteiligten Bieter mitgeteilt. Ausschreibungsergebnisse nach UVgO werden nicht veröffentlicht. Die Präsenz der Bieter während der Submission ist bei allen Verfahren unzulässig.

Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig! Das Angebot ist zwingend auszuschließen!

GAEB Datenaustausch

Bei den Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis auch in digitaler Form breitgestellt (D 83, P83, X83). Preise und Angaben können mit eigenen Kalkulationssoftware zu einem Angebot erstellt werden. Anschließend wird eine entsprechende Angebotsdatei D 84 erzeugt, die mit dem Angebot hochzuladen ist.
Sollten Sie nicht über eine Kalkulationssoftware verfügen, so können Sie diese bei der Firma Heitker kostenlos herunterladen.

Das Programm verarbeitet GAEB-Dateien. Es kann ein Angebot im GAEB-Format eingelesen, bearbeiten und als GAEB D/P/X84 zwecks Angebotsabgabe exportiert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Firma Heitker lediglich die Software zur Verfügung stellt. Sie ist nicht Ansprechpartner für inhaltliche Problematiken.

Ansprechpartner:

Frau Yvonne Hanschen
Tel.: 04743 937-1155
Fax: 04743 937-1159

Herr Laurin Erdmann
Tel.: 04743 937-1157
Fax: 04743 937-1159