Vereinfachte Flurbereinigung Flögeln

Veröffentlicht am: 16.05.2024

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

In dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Flögeln, Landkreis Cuxhaven, werden nach § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.76 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Wertermittlungsergebnisse festgestellt.

Begründung

Die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten am 03.04. und 04.04.2024 im Landgasthof Seebeck in Flögeln zur Einsichtnahme ausgelegen und sind von Vertretern des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg Geschäftsstelle Bremerhaven erläutert worden.

Die Anhörung der Beteiligten erfolgte am 04.04.2024.

Gegen die Wertermittlung wurden Einwendungen erhoben. Die daraufhin vorgenommene Überprüfung der Wertermittlung führte zu folgenden Änderungen der Wertermittlungsergebnisse:

1. Gemarkung Flögeln, Flur 11, Flurstück 117:
Die Teilfläche Grünland wird geackert. Der Zusatz zurzeit Acker (A) wurde angefügt.
2. Gemarkung Flögeln, Flur 11, Flurstück 119:
Die Teilfläche Grünland wird geackert. Der Zusatz zurzeit Acker (A) wurde angefügt.
Die Teilfläche Acker wird geackert. Der Zusatz zurzeit Grünland (GR) wird entfernt.
3. Gemarkung Flögeln, Flur 14, Flurstücke 4 und 45:
Die Bewertung Ohne Bewirtschaftung (OB10) wurde zurückgenommen. Die gesamte Fläche wird jedoch mit
einem Abschlag von 15 Wertverhältnissen wegen schlechten Kulturzustandes bewertet.
4. Gemarkung Flögeln, Flur 14, Flurstück 5:
Die Abgrenzung der Fläche OB10 wurde angepasst.

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden mit den vorgenannten Änderungen festgestellt.

Hinweis
Diese Ladung wird nach § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zudem im Internet unter folgender Adresse öffentlich bekannt gemacht: https://www.arl-lg.niedersachsen.de. Bitte folgen Sie dem Pfad: Aktuelles und Service/Öffentliche Bekanntmachungen/Geschäftsstelle Bremerhaven/Flögeln.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg - Geschäftsstelle Bremerhaven - Borriesstraße 46, 27570 Bremerhaven einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung der Feststellung.

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