So berechnen wir die Beiträge für Niederschlagswasser
Die Stadt Geestland erhebt von den Grundstückseigentümern, die ihr Grundstück erstmalig an die öffentliche Regenwasserkanalisation anschließen, einen einmaligen Anschlussbeitrag für die Niederschlagswasser-Beseitigung. Grundlage ist die Niederschlagswasserbeseitigungsabgabensatzung. Diese Satzung wurde zum 1. Januar 2023 nach der Beitragskalkulation (Zeitraum: Januar 2015 bis Dezember 2030) angepasst. Der neue Beitragssatz beträgt 9,95 Euro.
Hier ein Berechnungsbeispiel:
Die anteiligen Kosten des RW-Hauptkanals werden über den Flächenbeitrag refinanziert. Der Beitragssatz beträgt ab dem 1. Januar 2023 9,95 € pro Quadratmeter zulässiger Gebäudegrundfläche.
Für die Grundstücksanschlussleitung sind die tatsächlichen Herstellungskosten zu erstatten.
Berechnungsbeispiel:
Grundstücksfläche 1.000 qm
Grundflächenzahl 0,4
Zulässige Grundfläche (= 1.000 qm x 0,4) 400 qm
400 qm x 9,95 €/qm = 9.950,00 € Flächenbeitrag
Kosten Grundstücksanschluss z. B. 1.522,79 € Kostenerstattung
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11.472,79 € Gesamtkosten für den Eigentümer
Die Beitragspflicht entsteht, sobald der Anschluss bis an die Grenze des zu entwässernden Grundstück verlegt wurde