Grundsteuerreform in Niedersachsen
Über den externen Link Grundsteuerreform in Niedersachsen erhalten Sie Informationen über den aktuellen Sachstand.
Das müssen Sie tun, wenn Sie den neuen Grundsteuermessbescheid zum 01.01.2025 erhalten haben:
Nachdem Sie die Festsetzungserklärungen beim Finanzamt Wesermünde abgegeben haben, erhalten Sie vom Finanzamt einen neuen Feststellungs- bzw. Grundsteuermessbescheid mit Wirkung zum 01.01.2025. Falls hier Unstimmigkeiten bestehen, setzen Sie sich innerhalb eines Monats mit dem Finanzamt in Verbindung, um die Einspruchsfristen nicht zu verpassen. (Finanzamt Wesermünde – 0471/183-182)
Das Finanzamt ist für die ersten beiden Stufen Ihr Ansprechpartner:
Erste Stufe: Feststellungsverfahren
Zuerst wird der Grundsteuerausgangsbetrag ermittelt. Hier werden gem. § 7 NGrStG die Flächen von Grund und Boden und die Gebäudeflächen sowie ihre Einordnung als Wohnfläche und Nutzfläche ermittelt. (Feststellungsbescheid)
Zweite Stufe: Veranlagungsverfahren
Dann wird der Grundsteuerausgangsbetrag mit einer Steuermesszahl multipliziert und der Grundsteuermessbetrag ermittelt. (Grundsteuermessbescheid)
Dritte Stufe: Grundsteuerfestsetzungsverfahren
Auf den im Grundsteuermessbescheid festgesetzten Steuermessbetrag wird der von der Stadt Geestland festgelegte Hebesatz angewendet.
Die Höhe des Grundsteuerhebesatzes 2025 kann erst in 2024 ermittelt werden, wenn die Grundsteuermessbeträge 2025 aller Grundstücke in der Stadt Geestland vom Finanzamt festgesetzt wurden.
Berechnung Grundsteuer:
Grundsteuermessbetrag (ab 01.01.2025) x Hebesatz 2025 = Grundsteuer 2025
Hinweis:
Das Aufkommen der Grundsteuer der jeweiligen Kommune soll sich insgesamt nicht erhöhen. Dies ist bei der Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze zu beachten. Allerdings ist die Verteilung auf die einzelnen Grundstücke bzw. Grundsteuerarten zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass sich die Höhe der Grundsteuer je nach Grundsteuerart und je nach Grundstück (Veränderung des Grundsteuermessbetrages) gegebenenfalls verringert oder erhöht.
Aus diesem Grund bitten wir von derzeitigen Rückfragen zur Grundsteuer 2025 abzusehen. Hierzu wird die Stadt Geestland im vierten Quartal 2024 entsprechende Informationen veröffentlichen.
Bei Fragen zum Jahressteuerbescheid erreichen Sie uns per E-Mail an steueramt@geestland.eu oder unter der Telefonnummer 04743/937-1225.