Endlagersuche

Im Juni 2011 beschloss der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Stromerzeugung bis zum Jahr 2022. Als Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung fallen hochradioaktive Abfälle an, die dauerhaft und vor allem sicher endgelagert werden müssen. Laut Gesetz soll bis zum Jahr 2031 innerhalb Deutschlands ein Standort für die Endlagerung des hochradioaktiven Atommülls gefunden werden. Diese Suche begleitet der Landkreis Cuxhaven intensiv und beteiligt sich umfassend an dem Verfahren.

Standortauswahlverfahren

Das Standortauswahlverfahren nach StandAG (Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle) befindet sich aktuell noch in der 1. Phase. Die BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH) hat geologische Daten der Bundesländer gesammelt, diese nach den gesetzlich festgeschriebenen Kriterien ausgewertet und untersucht, welche Gebiete – aus ihrer Sicht – wenigstens die Mindestanforderungen für einen Endlagerstandort erfüllen. Die so erarbeiteten Erkenntnisse veröffentlichte die BGE in einem Zwischenbericht am 28. September 2020. Im „Zwischenbericht Teilgebiete“ sind 90 Teilgebiete ausgewiesen worden, die sich möglicherweise als Endlager für hochradioaktive Abfälle eignen könnten und insgesamt ca. 54 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland umfassen.

Im Anschluss an die Veröffentlichung des Zwischenberichts startete mit der „Fachkonferenz Teilgebiete“ das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat. Zwischen Oktober 2020 und August 2021 fanden eine Auftaktveranstaltung und drei Beratungstermine statt, die sich an Bürger*innen, Kommunen, gesellschaftliche Organisationen und Vertreter*innen aus der Wissenschaft richtete und zur regen Diskussion des Zwischenberichts einlud. Die Erkenntnisse der „Fachkonferenz Teilgebiete“ wurden am 7. September 2021 an die BGE übergeben, welche diese bei ihrem weiteren Vorgehen zu berücksichtigen hat.

Derzeit werden „repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen“ (rvSU) erarbeitet, um die 90 Teilgebiete in den kommenden Jahren auf wenige „Standortregionen“ reduzieren zu können. Die Methoden zur Anwendung von Eingrenzungs- und Bewertungsinstrumenten der BGE werden praxisnah und unter Einbezug realer Daten in sogenannten „Gebieten zur Methodenentwicklung“ erarbeitet und entwickelt. Bis zum Frühjahr 2022 möchte die BGE einen Konzeptentwurf zur Anwendung der „repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen“ (rvSU) entwickelt haben und diese öffentlich zur Diskussion stellen. Alle 90 Teilgebiete bleiben vorerst weiter im Verfahren und werden nach der entwickelten Methode einer erneuten Untersuchung und Bewertung unterzogen.

Jeden zweiten Dienstag im Monat bietet die BGE kostenlos die digitale Veranstaltung

„Endlagersuche – wie geht das? | Onlineveranstaltung für Einsteiger*innen in das Standortauswahlverfahren“

an. Die Teilnahme ist über die Homepage der BGE möglich.

Virtuelle Endlagerausstellung

In der virtuellen Ausstellungwelt der suche:x erfahren Sie, wo die Abfälle sich gegenwärtig befinden und wie die Suche ablaufen soll. Warum sollen die Abfälle unter die Erde? Gibt es dazu keine Alternativen? Was muss für die Zukunft bei der Endlagerung berücksichtigt werden?

Virtuelle Endlagerausstellung

Ansprechpartner:

Frau Gabi Kasten
Tel.: 04743 937-1500
Fax: 04743 937-1529