Einzelhandel in Teilen geschlossen
Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.
Für diese Bereiche wird das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres ausgesetzt, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sicher zu stellen.
Selbstverständlich dürfen alle anderen Geschäfte, die nun leider ihr Ladengeschäft zu schließen haben, einen Lieferservice für ihre Kunden betreiben!