Einzelhandel in Teilen geschlossen

Veröffentlicht am: 17.03.2020
Autor: Katja Beier
money-256314_640©Michal Jarmoluk (Pixabay)
Die niedersächsische Landesregierung hat nun einen Erlass herausgegeben, dass Teile des Einzelhandels, die nicht für den täglichen Bedarf erforderlich sind, geschlossen werden müssen.

Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.

Für diese Bereiche wird das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres ausgesetzt, um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sicher zu stellen.

Selbstverständlich dürfen alle anderen Geschäfte, die nun leider ihr Ladengeschäft zu schließen haben, einen Lieferservice für ihre Kunden betreiben!

Hier finden Sie den Erlass.

 

Ansprechpartner:

Frau Katja Beier
Tel.: 04743 937-1570
Fax: 04743 937-1579