Unser Steueramt bittet um Ihre Mithilfe!

Veröffentlicht am: 25.02.2025

Ende Januar hat die Stadt Geestland die Abgaben-Jahresbescheide verschickt. Doch: Viele Postsendungen sind aufgrund veralteter Daten nicht zustellbar. Deshalb bitte das Steueramt der Stadt Geestland um Ihre Mithilfe.

Sie sind Eigentümer eines Grundstücks und Ihre Anschrift ändert sich.

Ändert sich die Anschrift des Grundstückseigentümers, ist über diese Veränderung das Steueramt zu informieren. So können die Daten für den Versand der Steuerbescheide gespeichert werden. Eine automatische Information vom Grundbuchamt bzw. vom Einwohnermeldeamt erhält das Steueramt der Stadt Geestland aus Datenschutzgründen nicht.

Sie haben eine Immobilie verkauft bzw. sind neuer Eigentümer einer Immobilie.

Ändert sich der Grundstückseigentümer, ist über diese Veränderung das Steueramt zu informieren. Nur so können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuordnen, wer für die Zahlung der Abgaben (Grundsteuer/Hundesteuer) zuständig ist. Eine automatische Information vom Grundbuchamt erhält die Stadt Geestland aus Datenschutzgründen nicht.

Wer zahlt nach der Eigentumsübertragung die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Zunächst stellt das Finanzamt für ein Grundstück einen Äquivalenzbetrag fest und errechnet hieraus den Grund­steuermessbetrag. Es erteilt den Bescheid über die Äquivalenzbeträge- und den Grundsteuermessbescheid (sogenannte Grundlagenbescheide).

Die Stadt Geestland setzt die Grundsteuer per Steuerbescheid (sogenannte Folgebe­scheide) fest, indem sie den vom Rat beschlossenen Hebesatz auf den Messbetrag anwen­det.

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Das bedeutet: Wer am 1. Januar des laufenden Kalenderjahres Eigentümerin oder Eigentümer ist, schuldet die gesamte Jahressteuer und muss für die vollständige Entrich­tung der Grundsteuer sorgen. Abweichende privatrechtliche Vereinbarungen über die Ent­richtung der Steuer, die zum Beispiel zwischen dem Verkäufer und Käufer getroffen werden, haben auf die Steuerpflicht des Verkäufers keinen Einfluss.

Sie haben eine neue Bankverbindung.

Ändert sich Ihre Bankverbindung, informieren Sie bitte die Stadtkasse, um Mahnungen zu vermeiden. Eine automatische Information vom Kreditinstitut erhält die Stadtkasse aus Datenschutzgründen nicht in jedem Fall.


Mitteilungen an das Steueramt:

E-Mail: steueramt@geestland.eu
Adresse: Stadt Geestland - Steueramt, Sieverner Str. 10, 27607 Geestland
Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer an.

Mitteilungen an die Stadtkasse:

E-Mail: stadtkasse@geestland.eu
Adresse: Stadt Geestland - Stadtkasse, Sieverner Str. 10, 27607 Geestlan
Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer an.